Piano Guard System installieren
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Allgemeine Garantiebedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
  1. Natürliche Person, die Geschäfte betreibt – Sandra Debska, ansässig in Kalisz, Platanowa-Straße 12, 62-800
    Kalisz, mit NIP 6182184404, REGON 524105118, im Folgenden „Hersteller“ genannt, gewährt hiermit dem Empfänger -.
    im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet. Garantiekarte für das PIANO GUARD SYSTEM-Gerät, im Folgenden als „Gerät“ bezeichnet.
    GARANTIE gemäß den in diesem Dokument beschriebenen Bedingungen und Konditionen, im Folgenden als „OWG“ bezeichnet. .
  2. Bevor Sie das Gerät verwenden, lesen Sie bitte sorgfältig die beiliegende Bedienungsanleitung.
  3. Das Gerät sollte von einem vom Hersteller geschulten Installateur installiert werden.
§ 2 Gewährleistungsfrist
  1. Die Garantie wird für einen Zeitraum von 24 Monaten gewährt.
  2. Die Garantiezeit wird ab dem Datum der Lieferung des vom Kunden gekauften Geräts an den Kunden berechnet. Mängel des Gerätes, die der Hersteller nach Ablauf der Gewährleistungsfrist mitteilt, fallen nicht unter die Gewährleistung.
  3. Der Kunde ist berechtigt, Gewährleistungsansprüche auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist geltend zu machen.
    wenn er den Mangel innerhalb dieser Frist dem Hersteller mitgeteilt hat.
  4. Sollte es zur Garantiereparatur erforderlich sein, Ersatzteile aus dem Ausland zu importieren, behält sich der Garantiegeber
    das Recht vor, die Reparaturfrist zu verlängern.
§ 3. Garantiebedingungen
  1. Die Garantie erstreckt sich auf alle Mängel, die während des in § 2 Absatz 1 der AGB genannten Zeitraums festgestellt werden und aus Gründen
    im Zusammenhang mit dem verkauften Gerät entstehen.
  2. Die Garantie gilt deckt nicht Mängel am Gerät ab, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
    • mechanische Schäden,
    • Verwendung und Wartung entgegen den Empfehlungen der Bedienungsanleitung oder der bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts,
    • zufällige Ereignisse wie Blitzschlag, Feuer, Überschwemmung, hohe Temperaturen und chemische Einwirkungen
      chemische Einwirkungen,
    • Fehlfunktionen, die durch unabhängige Reparaturen, Umbauten und bauliche Veränderungen verursacht wurden,
    • unsachgemäße Installation (Montage) und Konfiguration (im Widerspruch zu den im Handbuch enthaltenen Regeln), einschließlich unsachgemäßer
      Stromversorgung und Anschluss externer Geräte, die das Gerät beschädigen können.
    • unsachgemäße Installation (Montage) des Gerätes, d.h. durch Sie selbst oder durch eine Person, die nicht dafür ausgebildet ist
      Person, die nicht über die Genehmigung gemäß Absatz 5 dieses Abschnitts verfügt.
  3. Verletzung der Sicherheit durch den Kunden Merkmale des Geräts (Siegel, Garantieaufkleber, Aufkleber mit der Seriennummer
    Seriennummer) sowie wenn der Kunde Änderungen am Gerät vornimmt oder das Gerät repariert, ohne das in der angegebene Verfahren
    einzuhalten OWG - führt zum Erlöschen dieser Garantie.
  4. Die Garantie deckt nicht Ansprüche des Benutzers ab, die sich aus einer schlechten Auswahl des Geräts im Verhältnis zum eigenen
    Instrument ergeben.
  5. Der Anschluss und die Installation des Geräts müssen von einem vom Hersteller geschulten Installateur durchgeführt werden, der den Anschluss und die Installation bestätigt.
    Anschluss und Installation im Garantieschein. Bei Fehlen des Siegels und der Unterschrift des Installateurs auf der Garantiekarte erlischt
    die Garantie.
  6. Voraussetzung für den Fortbestand der Garantierechte ist der Austausch der Verschleißteile, d. h. das Zellulosepad
    Zelluloseflocken alle 6 Monate zu entfernen und den Tank mit entmineralisiertem Wasser aufzufüllen, sobald eine Nachricht über einen solchen Bedarf
    einen solchen Bedarf eingeht. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Voraussetzungen erlischt die Garantie.
  7. Die Garantiekarte darf keine Spuren von Änderungen, Korrekturen und Löschungen aufweisen. Bei Verlust der Garantiekarte wird kein Duplikat ausgestellt.
  8. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Teile des Geräts, die einem normalen Verschleiß unterliegen und einen Austausch von Komponenten erfordern und
    Materialien, die im Laufe der bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts verschleißen. Dazu gehören unter anderem Zelluloseflocken
    Zelluloseflocken, die gemäß der Meldung des Reglers und dem in der Bedienungsanleitung angegebenen Zeitplan ausgetauscht werden müssen.
  9. Die Garantiezeit verlängert sich aufgrund der Garantie nicht Nutzen. Dies gilt auch für ausgetauschte oder reparierte Teile.
  10. Die Garantiereparatur erfolgt unmittelbar nach Erhalt des Geräts durch den Hersteller vom Kunden, spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt. Die Regelung des Absatzes 2, Abschnitt 4 gilt hier entsprechend.
  11. Mit dem Austausch des Gerätes oder seines wesentlichen Teils gemäß Artikel.581 §1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung beginnt die Gewährleistungsfrist Die Garantiezeit beginnt von neuem.
  12. Die Garantie erlischt, wenn das Gerät ohne vorherige Zustimmung repariert oder in sonstiger Weise in die Konstruktion und Konstruktion des Geräts eingegriffen wird oder wenn keine Original-Ersatzteile verwendet werden der Hersteller
§ 4 Reklamationsmitteilungen
  1. Die Reklamation sollte unverzüglich nach Entdeckung schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:
    • Daten des Kunden,
    • Daten der Person, die den Mangel gemeldet hat ( wenn es sich bei der Person, die den Mangel meldet, um eine andere Person als den Kunden handelt, z. B. um einen professionellen Installateur
      Gerät),
    • Scan der Original-Garantiekarte,
    • Original oder Kopie des Nachweises des Kaufs (Rechnung, Quittung),
    • Seriennummer des Geräts,
    • detaillierte Beschreibung des Gerätefehlers und wann dieser aufgetreten ist.
  2. Das Einreichen eines Beschwerdeantrags unter Verstoß gegen Absatz 1 kann den Prozess und die Dauer der Bearbeitung der Beschwerde verlängern oder dazu führen, dass sie nicht angenommen wird.
  3. Die Beschwerdebenachrichtigung sollte zusammen mit dem beworbenen Gerät an gesendet werden die Adresse:
    Sandra Dębska,
    12 Platanowa Str., 62-800 Kalisz
  4. Der Kunde sollte das Gerät für die Dauer des Transports im Rahmen der Reklamationsmeldung ausreichend sichern, damit es nicht weiter beschädigt wird.
  5. Um während der Garantiezeit einen sofortigen Garantieanspruch geltend zu machen, kann der Kunde vor dem Absenden eines schriftlichen Reklamationsformulars mit dem defekten Gerät eine Reklamation per E-Mail einreichen an die Adresse des Herstellers: info@pianoguard.com.
  6. Einreichen einer Reklamationsmeldung während der Garantiezeit in elektronischer Form mit den in Absatz genannten Daten. Für die Annahme, dass die Anzeige innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt ist, genügt Art. 4 Abs. 1.
§ 5 Rechte und Pflichten des Herstellers
  1. Wenn die Reklamation angenommen wird, verpflichtet sich der Hersteller, das defekte Gerät kostenlos zu reparieren oder durch ein neues zu ersetzen, wenn sich herausstellt, dass der Defekt nicht repariert werden kann.
  2. Wenn die Reparatur oder der Austausch des Geräts durch ein neues für den Hersteller unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder unmöglich ist, erstattet der Hersteller dem Kunden den gezahlten Preis zurück und der Kunde sendet das Gerät an den Hersteller zurück.
  3. Wenn das Gerät zum Zeitpunkt der Reparatur oder des Austauschs nicht mehr hergestellt wird oder nicht mehr in derselben Version hergestellt wird, ist der Hersteller berechtigt, es durch ein ähnliches Produkt mit schlechteren Parametern zu ersetzen.
  4. Im Streitfall wird die Reklamation vom Hersteller innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung unter Vorlage der erforderlichen Informationen oder Dokumente zur Beurteilung der Gültigkeit der Reklamationen geprüft.
  5. Der Hersteller, vorher Bei der Entscheidung über die Annahme einer Reklamation kann der Kunde vom Kunden Auskunft verlangen oder die in § 4 Abs. 1 der AGB genannten Unterlagen vorlegen. In diesem Fall kann die in Absatz 5 genannte Frist um die Zeit verlängert werden, die auf eine Antwort des Kunden wartet.
  6. Wenn die Reklamation nicht angenommen wird, wird das Gerät an den Kunden zurückgesandt
§ 6 Schlussbestimmungen
  1. Im Falle unterschiedlicher Beurteilungen hinsichtlich des Vorliegens oder Nichtvorhandenseins eines Mangels können sich die Parteien auf die Beurteilung eines im gegenseitigen Einvernehmen benannten Sachverständigen oder einer Prüfstelle berufen. Die Kosten für das Gutachten werden nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Kunde abgerechnet.
  2. Alle Fragen und Zweifel bezüglich der Bearbeitung von Beschwerden sollten an den Hersteller des Geräts gerichtet werden Telefon: +48 668 187 887, E-Mail: info@pianoguard.com
  3. Die Garantie schließt die Rechte des Kunden aus der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel der verkauften Waren nicht aus, beschränkt sie nicht oder setzt sie nicht aus.
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